2 Jul
2012

Arbeitgeber zahlt nicht – was tun? Teil 2

Teil 2: Die emotionale Seite

Stellen Sie sich vor, Sie entdecken, dass die monatliche Gehaltszahlung nicht auf Ihrem Konto erscheint. Vielleicht prüfen Sie erst, ob Sie richtig gelesen haben, fragen sich dann, welche Gründe es gibt und holen sich schließlich einen Termin bei Ihrem Personalreferenten oder Vorgesetzten. Bevor Sie allerdings so rational an die Sache gehen können „geht innerlich vielleicht etwas ganz anderes ab“. Sie bekommen Angst, ob Sie unbewusst gegen irgendetwas verstoßen haben könnten und malen sich die schlimmsten Horrorszenarien aus oder Sie werden zornig und regen sich darüber auf, dass man so was mit Ihnen nicht machen kann.

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Die letzte Reaktion färbt meistens die anschließende Reaktion. Verschüchternd oder trotzig wird dann der Unterton, mit dem man bei seiner/m Vorgesetzten vorspricht. Dieser nimmt daraufhin die ihm dadurch zugestandene Rolle ein, nämlich die des kümmernden oder erklärenden Vaters bzw. der Mutter. Dass eine Kommunikation auf der Ebene für das Geschäftsleben „schräg“ ist, liegt auf der Hand, denn „auf Augenhöhe“ ist das nicht.

Je länger der Missstand der Zahlungsverzögerung anhält, desto größer ist die Gefahr, dass man sich in dieses Kommunikationsmuster hineindreht. Dieses Machtspiel „Marke Kindergarten“ kann man unendlich lang spielen.

Das Spiel wird am leichtesten unterbrochen, wenn es gelingt, eine Erwachsenen-Perspektive einzunehmen. Wie kann das gehen?

1. Finden Sie heraus, was Ihnen vertraglich zusteht.

2. Formulieren Sie Ihr Bedürfnis, durch die Bezahlung wertgeschätzt zu werden und bis wann Sie gerne welche Summe hätten.

3. Bereiten Sie das Gespräch vor.

4. Beginnen Sie mit den Fakten: Was ist passiert? , den Auswirkungen: Was macht das mit Ihnen? und schließen Sie mit Ihrem Bedürfnis ggf. mit Ihrer Forderung.

5. Achten Sie auf Ihre Tonlage.

Gutes Gelingen!

Antworten zu weiteren Varianten und Erklärungsmöglichkeiten für den Umgang mit der emotionalen Seite des Zahlungsverzuges erhalten Sie bei:

Gesa Krämer unter: gk@consilia-cct.com

von: Gesa Krämer | Kategorie: Aktuelles Arbeitsrecht

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